Strafrecht und Verkehrsrecht: Was Sie wissen müssen, wenn ein Verkehrsdelikt strafrechtlich relevant wird.

Wer am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnimmt, denkt meist an Regeln aus der StVO und gelegentliche Geldbußen. Doch was passiert, wenn ein Vergehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern ein echtes Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellt? Dann greift das Verkehrsstrafrecht – und damit häufig auch das Verkehrsstrafverfahren: ein Schnittpunkt von Verkehrs- und Strafrecht, bei dem nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Ablauf: Verkehrsstrafverfahren

In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein Verkehrsstrafverfahren abläuft, welche Konsequenzen drohen und warum ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei entscheidend sein kann.


Inhaltsübersicht

    1. Was ist das Verkehrsstrafrecht und wann kommt es zur Anwendung?
    2. Der Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens: Schritt für Schritt erklärt
    3. Welche Rolle spielt das Strafrecht im Verkehr?
    4. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Wann ist Alkohol eine Straftat?
    5. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Was ist Fahrerflucht?
    6. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Eine unterschätzte Gefahr?
    7. Fahren ohne Führerschein: Was droht bei diesem Vergehen?
    8. Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Wo liegt die Grenze?
    9. Welche Strafen drohen bei Verkehrsstraftaten?
    10. Warum Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht benötigen
    11. Tipps für das richtige Verhalten im Verkehrsstrafverfahren

1. Was ist das Verkehrsstrafrecht und wann kommt es zur Anwendung?

Das Verkehrsstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beschäftigt. Es umfasst Vergehen, die über einfache Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) hinausgehen.

Typische Beispiele sind:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Im Gegensatz zu Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht, die oft mit einem Bußgeld geahndet werden, drohen bei Verkehrsstraftaten Haftstrafen, Geldstrafen oder sogar der Führerscheinentzug. Die entsprechenden Normen sind im Strafgesetzbuch (StGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert.


2. Der Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens: Schritt für Schritt erklärt

Ein Verkehrsstrafverfahren verläuft in mehreren klar definierten Phasen. Das Verständnis dieser Abläufe ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren und frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Phase 1: Der Anfangsverdacht und die Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Ein Verkehrsstrafverfahren beginnt in der Regel mit einem Anfangsverdacht, z. B. nach einer Polizeikontrolle, einem Verkehrsunfall oder einer Anzeige durch Dritte.

Typische Maßnahmen:

  • Kontrolle durch die Polizei, Aufnahme der Personalien
  • Sicherstellung des Führerscheins, Anordnung einer Blutprobe
  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, die als „Herrin des Verfahrens“ agiert

Phase 2: Das Ermittlungsverfahren

Mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens wird der Betroffene Beschuldigter.

Wichtige Schritte:

  • Anhörungsbogen: Dieser wird häufig verschickt. Wichtig: Keine vorschnellen Aussagen ohne anwaltliche Beratung!
  • Akteneinsicht: Nur der Anwalt erhält eine vollständige Akteneinsicht. Sie ist Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung.
  • Weitere Maßnahmen: Zeugenvernehmungen, Gutachten (z. B. Blutalkohol, Unfallrekonstruktion)

Phase 3: Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft prüft, wie das Verfahren abgeschlossen wird. Mögliche Szenarien:

  • Einstellung des Verfahrens
    z. B. nach § 170 Abs. 2 StPO (kein Tatverdacht), § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage)
    Dies ist häufig das Ziel der Verteidigung.
  • Erlass eines Strafbefehls
    Besonders häufig im Verkehrsstrafrecht.
    Es handelt sich um ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung.
    Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden.
  • Anklageerhebung
    Wenn eine Hauptverhandlung für erforderlich gehalten wird, folgt die öffentliche Gerichtsverhandlung.

Phase 4: Das Hauptverfahren vor Gericht

Wird eine Anklage erhoben, beginnt das eigentliche Strafverfahren vor Gericht.

Ablauf:

  • Verlesung der Anklage
  • Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachter, Dokumente)
  • Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  • Urteil: Freispruch, Einstellung oder Verurteilung (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug)

3. Welche Rolle spielt das Strafrecht im Verkehr?

Das Strafrecht greift immer dann ein, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers so gravierend ist, dass es den Rechtsfrieden stört oder andere erheblich gefährdet. Das bedeutet: Nicht jedes Delikt im Verkehr auf öffentlichen Straßen ist automatisch ein strafrechtliches Vergehen, aber manche Verkehrsdelikte haben kriminalrechtliche Relevanz.

Einige zentrale Tatbestände:

  • § 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs
  • § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr
  • § 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Diese Vorschriften sollen das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer schützen. Die Durchsetzung erfolgt durch Polizei und Staatsanwaltschaft meist im Rahmen eines Verkehrsstrafverfahrens. Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren und kann bis zur Gerichtsverhandlung reichen.


4. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Wann ist Alkohol eine Straftat?

Begehen Sie eine Trunkenheitsfahrt, wird in der Regel ein Verkehrsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet. Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist erfüllt, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist.

Typische Merkmale:

  • Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ oder mehr (absolute Fahruntüchtigkeit)
  • Auffälliges Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen
  • Kombination von Alkohol/Drogen mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr

Sanktionen reichen von einer Geldstrafe bis zur Haftstrafe von maximal einem Jahr, sowie einem Fahrverbot oder, in den Regelfällen des § 69 StGB, die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem wird ein Eintrag im Verkehrszentralregister und im Bundeszentralregister vorgenommen.


5. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Was ist Fahrerflucht?

Wer Fahrerflucht begeht, muss mit einem Verkehrsstrafverfahren rechnen, das schnell zu einer Anklage oder einem Strafbefehl führen kann. Die sogenannte Unfallflucht ist gemäß § 142 StGB eine ernsthafte Verkehrsstraftat. Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne seine Personalien anzugeben oder eine angemessene Zeit zu warten, begeht eine Straftat.

Das gilt auch bei:

  • Sachschäden ab ca. 50 Euro
  • Selbstverschuldeten Unfällen
  • Spätem Melden bei der Polizei

Die Rechtsfolgen können sein:

  • Haftstrafe bis zu drei Jahren oder Bußgeldverfahren
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintrag im Verkehrszentralregister

Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger ist hier dringend angeraten.


6. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Eine unterschätzte Gefahr?

Der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dabei andere gefährdet.

Beispiele:

  • Rotlichtverstoß mit Gefährdung
  • Rücksichtslose Überholmanöver
  • Fahren mit defekter Beleuchtung bei Nacht

Auch hier drohen gravierende Strafen:

  • Haftstrafe von bis zu fünf Jahren
  • Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Solche Fälle zeigen, wie nah Verkehrsrecht und Strafrecht beieinanderliegen.


7. Fahren ohne Führerschein: Was droht bei diesem Delikt?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Straftat nach dem StGB. Die Vorschrift schützt die Sicherheit im Straßenverkehr, indem nur geeignete Personen motorisierte Fahrzeuge fahren dürfen.

Strafbar ist:

  • Fahren mit entzogenem Führerschein
  • Fahren trotz Fahrverbot
  • Fahren bei nie erworbenem Führerschein

Ein solches Verhalten führt nahezu immer zur Einleitung eines Verkehrsstrafverfahrens. 

Gemäß Strafgesetzbuch droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden, und es folgt meist die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis. 


8. Ordnungswidrigkeit oder Delikt: Wo liegt die Grenze?

Nicht jedes Delikt im Straßenverkehr ist gleich eine Straftat. Die Grenze zur Strafbarkeit ist jedoch oft schmal.
Ordnungswidrigkeiten umfassen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Parkverstöße
  • Handy am Steuer

Diese werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei schwerwiegenden Fällen, z. B. mit Gefährdung anderer, kann der Vorwurf auf eine Verkehrsstraftat ausgeweitet werden. Die Abgrenzung erfordert daher oft eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.


9. Welche Strafen drohen bei Verkehrsstraftaten?

Je nach Verlauf des Verkehrsstrafverfahrens drohen verschiedene Sanktionen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die genaue Strafe hängt von Faktoren wie dem Tatverlauf, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und möglichen Voreintragungen im Fahreignungsregister ab.


10. Warum Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht benötigen

Ein Fachanwalt ist im Verkehrsstrafverfahren von Anfang an unverzichtbar, da er durch frühzeitige Akteneinsicht, Aktenanalyse und gezielte Anträge die Weichen für eine Verfahrenseinstellung oder milde Sanktionen stellen kann. 

Dies ist besonders wichtig in folgenden Situationen:

  • Bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Im Ermittlungsverfahren
  • Bei drohender Freiheitsstrafe oder Strafbefehl

Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht beraten Sie kompetent und vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.


11. Tipps für das richtige Verhalten im Verkehrsstrafverfahren

Verhalten im Ermittlungsverfahren ist entscheidend. Hier einige Grundregeln:

  • Schweigen Sie gegenüber der Polizei: Keine Aussagen ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger
  • Bestehen Sie auf anwaltlicher Akteneinsicht
  • Lassen Sie prüfen, ob eine Verfahrenseinstellung realistisch ist
  • Achten Sie auf Fristen, insbesondere bei einem Strafbefehl

Ein Anwalt kann auch darauf hinwirken, dass ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet wird.

 

Wichtigste Punkte im Überblick:

  • Verkehrsstrafrecht betrifft schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr mit strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Zentrale Tatbestände sind: Alkohol am Steuer, Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Strafen reichen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe, oft verbunden mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat kann fließend sein.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht ist bei Verkehrsstraftaten unerlässlich.
  • Verhalten im Ermittlungsverfahren ist entscheidend. Aussagen sollten nie ohne rechtliche Beratung erfolgen.
  • Wichtige Paragraphen: § 316, § 142, § 315c, § 240, § 229 StGB.
  • Nutzen Sie die Hilfe erfahrener Rechtsanwälte, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.

Wenn Sie sich gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat verteidigen müssen, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden – hierfür stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise und Erfahrung zur Seite. Ihre Mobilität und Zukunft können davon abhängen.

 

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Rechtsanwalt Norbert Schäfer

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