Anwalt für Strafrecht in Herne, Norbert Schäfer
Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet: Ein Anhörungsbogen von der Polizei, eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eine Hausdurchsuchung, und plötzlich steht man einer staatlichen Behörde gegenüber, ohne zu wissen, was jetzt zu tun ist. Als Ihr Strafverteidiger für Herne und Umgebung begleite ich Sie von diesem Moment an ruhig und verlässlich durch das gesamte Verfahren.
Strafverteidigung in Herne: Was ich für Sie tue
- Begleitung ab der ersten Polizeivorladung oder dem Anhörungsbogen
- Akteneinsicht und Analyse der Beweislage zu Ihren Gunsten
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
- Vertretung vor Amts- und Landgericht im Raum Herne und NRW
- Deliktbereiche: Körperverletzung, Vermögensdelikte, Verkehrsstraftaten
Strafrecht bedeutet: Der Staat ermittelt gegen Sie. Das erfordert schnelles und richtiges Handeln. Ob Körperverletzung, Vermögensdelikt oder ein Verkehrsstrafverfahren nach § 315c StGB — ich verschaffe mir zunächst vollständige Akteneinsicht. Dann prüfe ich, welche Möglichkeiten zur Einstellung des Verfahrens bestehen, bevor es zur Anklage kommt.
Erfahrungsgemäß entscheiden die ersten Verfahrenstage darüber, wie viel Handlungsspielraum später noch bleibt. Wer früh einen Strafverteidiger hinzuzieht, erhält deutlich mehr Möglichkeiten — bis hin zur Einstellung noch vor der Hauptverhandlung. Für Mandanten aus Herne-Mitte, Wanne-Eickel und Sodingen bin ich als Kanzlei in Castrop-Rauxel gut erreichbar.
Gemäß der Strafprozessordnung steht Ihnen als Beschuldigtem das Recht auf anwaltlichen Beistand ab dem ersten Ermittlungsschritt zu. Dieses Recht sollten Sie konsequent nutzen. Ein Anwalt kann den Ausgang eines Verfahrens günstig beeinflussen — aber kein Strafverteidiger kann ein Ergebnis garantieren. Was ich Ihnen zusichern kann: eine gewissenhafte Prüfung jedes Falls und eine klare Einschätzung Ihrer realen Chancen.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder ein Ermittlungsverfahren läuft bereits? Warten Sie nicht ab.
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Das Schweigerecht: Ihr wichtigstes Recht im Strafverfahren
- Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zu machen
- Gemäß § 136 StPO haben Sie das Recht zu schweigen — ohne Nachteil
- Zeugen haben eingeschränkte Auskunftsverweigerungsrechte (§ 55 StPO)
- Jede Aussage vor anwaltlicher Beratung kann das Verfahren erschweren
Wichtigster Ratschlag: Machen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Angaben, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Gemäß § 136 StPO haben Sie als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist kein Eingeständnis von Schuld. Es schützt Sie davor, unbedacht etwas zu sagen, das später im Verfahren gegen Sie verwendet wird.
Werden Sie hingegen als Zeuge vorgeladen, gilt ein anderer Rahmen: Als Zeuge haben Sie grundsätzlich eine Aussagepflicht. Sie können jedoch gemäß § 55 StPO die Auskunft verweigern, wenn Ihre Antwort Sie selbst belasten würde. Auch hier rate ich dazu, vor dem Termin anwaltliche Beratung einzuholen — denn die Grenze zwischen Zeuge und Beschuldigtem verschwimmt im Verfahren schnell.
Wann brauche ich einen Strafanwalt in Herne?
Spätestens wenn ein Anhörungsbogen der Polizei eintrifft, eine Hausdurchsuchung stattfindet oder die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger hinzuziehen. Je früher im Verfahren Sie sich absichern, desto mehr Handlungsspielraum bleibt für eine günstige Lösung. Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht liegen an der Schnittstelle von Straf- und Verkehrsrecht — auch dabei stehe ich Ihnen zur Seite.
Was kostet ein Strafanwalt in Herne?
Anwaltskosten im Strafrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — einem Bundesgesetz, das die Vergütung von Rechtsanwälten verbindlich regelt. Die konkrete Höhe hängt vom Verfahrensstand und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung. Die Kanzlei rechnet direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab — Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
| Verfahrensstadium | Meine Leistung | Kostengrundlage |
|---|---|---|
| Ermittlungsverfahren | Beratung, Akteneinsicht, Stellungnahme | RVG (gesetzlich geregelt) |
| Strafbefehlsverfahren | Einspruch prüfen und einlegen | RVG |
| Hauptverhandlung | Prozessvertretung vor Gericht | RVG |
| Rechtsschutzversicherung vorhanden | Direkte Abrechnung durch die Kanzlei | Kein Vorschuss nötig |
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kosten transparent im ersten Gespräch — ohne versteckte Positionen. Mehr über Norbert Schäfer und seine Arbeitsweise erfahren Sie hier.
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Castrop-Rauxel, Mandate für Herne, Wanne-Eickel und das Ruhrgebiet
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Häufige Fragen zum Strafanwalt in Herne
Welche Strafrechts-Fälle übernehmen Sie für Mandanten aus Herne?
Ich vertrete Mandanten aus Herne und Umgebung in strafrechtlichen Verfahren wegen Körperverletzung, Vermögensdelikten sowie Verkehrsstraftaten, etwa nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder bei Trunkenheitsfahrten. Auch bei polizeilichen Vorladungen und Anhörungsbögen stehe ich Ihnen sofort beratend zur Seite.
Was tun, wenn ich einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten habe?
Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Als Beschuldigter haben Sie gemäß § 136 StPO das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie mich direkt unter 02305 3588 655 — je früher, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bleiben Ihnen erhalten.
Wie läuft ein Strafverfahren grundsätzlich ab?
Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Danach kann das Verfahren eingestellt werden, ein Strafbefehl ergehen — gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich ist — oder Anklage erhoben werden. Als Ihr Strafverteidiger setze ich bereits im Ermittlungsstadium an, um eine Einstellung zu erreichen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die strafrechtliche Verteidigung ab. Die Kanzlei rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Versicherung ab — Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz greift.
Betreuen Sie auch Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrten?
Ja. Verkehrsstraftaten liegen an der Schnittstelle von Straf- und Verkehrsrecht. Ich vertrete Mandanten in Herne bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Fällen nach § 315c StGB — und bündele dabei meine Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten für Ihre Verteidigung.