Norbert Schäfer ist seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt in Castrop-Rauxel schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung von Familienrechtsangelegenheiten befasst. Er kümmert sich um alle Rechtsfragen von der Ehescheidung, dem Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich sowie über Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vaterschaftsanfechtungen oder Schutz vor häuslicher Gewalt.

Als langjähriger Experte auf diesem Gebiet betreut Rechtsanwalt Schäfer Mandanten in diesem Bereich nicht nur mit all seiner juristischen Erfahrung, sondern auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen, das für die Arbeit in diesen sehr privaten Rechtsfragen erforderlich ist.

Ehescheidung:

Ehen gehen entweder friedlich oder im Streit auseinander. Nervenschonender und kostengünstiger ist allemal die einvernehmliche Scheidung. Das gilt insbesondere dann, wenn sich vor dem Gang zum Familiengericht beide Partner auf eine gemeinsame so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung einigen.

Damit eine solche Vereinbarung die Interessen beider Partner gleichermaßen berücksichtigt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte sie auf jeden Fall von einem Fachmann aufgesetzt werden. Paare, die sich einvernehmlich trennen, müssen dabei nicht zwingend jeder einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Sie können die Formalitäten auch von einem einzigen Rechtsanwalt erledigen lassen.

Rechtsanwalt Norbert Schäfer verfügt über langjährige Erfahrung sowohl mit einvernehmlichen als auch mit streitigen Scheidungen. Ebenso ist er ein Experte für Scheidungen, die nach ausländischem Recht durchgeführt werden müssen.

Umgangsrecht:

Beim Umgangsrecht geht es entgegen häufiger Annahme nicht um das Recht eines Elternteils, ein Kind sehen zu dürfen. Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes, Kontakt zu beiden Eltern zu haben und die Familiengerichte legen großen Wert darauf, dass Kinder von diesem Recht Gebrauch machen können.

Durch seine langjährige Gerichtserfahrung mit Verhandlungen über Fragen des Umgangsrechts ist Rechtsanwalt Norbert Schäfer in der Lage, unter Beteiligung von Eltern, Kindern und, wenn erforderlich, auch von Jugendämtern, Umgangsregelungen zu finden, die für alle Parteien langfristig praktikabel sind.

Sorgerecht:

In der Vergangenheit war es für Väter nichtehelicher Kinder mitunter außerordentlich schwer, ein Sorgerecht zu erstreiten. Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus jüngerer Zeit haben den Weg zum Sorgerecht für nichteheliche Väter aber erheblich erleichtert. Früher war das Sorgerecht des Kindsvaters abhängig von der Zustimmung der Mutter. Doch bereits 2010 wurde angeordnet, dass die Familiengerichte auf Antrag eines Elternteils beiden Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen müssen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Väter, die mangels Zustimmung der Mutter bislang von der gemeinsamen Sorge für ihr Kind ausgeschlossen waren, können danach bei den Familiengerichten einen entsprechenden Antrag stellen – egal, seit wann ihnen die gemeinsame Sorge verweigert wird und egal, wie alt ihr Kind ist. Grenze ist die Volljährigkeit.

Vaterschaftstest:

Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten kann ein rechtlich verwertbarer Vaterschaftstest nur auf Anordnung des Familiengerichts durchgeführt werden. Damit das Gericht im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder Vaterschaftsfeststellungsverfahren dem Antrag nachgeht und durch Beweisbeschluss einen Vaterschaftstest anordnet, müssen Zweifel an der bisher angenommenen – bzw. Gründe für eine anzunehmende Vaterschaft glaubhaft gemacht werden.

Ist bereits ein Vaterschaftstest ohne Anordnung eines Gerichts gemacht worden, ist dieser zwar nicht rechtswirksam, unter Umständen kann er jedoch helfen, Zweifel an der Vaterschaft glaubhaft zu machen. Doch damit das Gericht eine Vaterschaft aufhebt oder abändert, muss ein entsprechender Antrag durch einen Rechtsanwalt vor dem zuständigen Familiengericht gestellt werden und es sind bestimmte Fristen einzuhalten.


Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf!

Familienrecht Rechtsanwalt Norbert Schäfer

Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei von Norbert Schäfer in Castrop-Rauxel und profitieren Sie von seiner fachkundigen Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des Familienrechts. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Beratung!

Bitte geben Sie eine Telefonnummer ein, wir rufen Sie zurück