Die meisten Menschen im Ruhrgebiet sind auf ihr Auto angewiesen. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt war, will darum in der Regel sofort erfahren, welche Ansprüche er gegen seinen Unfallgegner geltend machen kann. Wer ein Bußgeldverfahren mit „Punkten in Flensburg“ am Hals hat, der will schnell eine Antwort auf die Frage, ob eine Führerscheinsperre droht und wie man diese möglicherweise noch abwenden kann.
Rechtsanwalt Schäfer berät seit über 10 Jahren schwerpunktmäßig Mandanten in allen Fragen des Verkehrsrechts. Vertiefende Kenntnisse hat er diesbezüglich im Jahr 2013 durch die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“, sowie nachfolgend durch regelmäßige Weiterbildungen erworben.
Bei Rechtsanwalt Schäfer erhalten Sie schnelle Antworten auf ihre drängenden Fragen und sind über die Kosten seiner anwaltlichen Beratung jederzeit auf dem letzten Stand. Er arbeitet mit vielen Fachkräften im Bereich des Verkehrsrechts eng zusammen und kann Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu einem Gutachter behilflich sein oder Ihnen eine passende Kfz-Werkstatt in Castrop-Rauxel und Umgebung empfehlen.
Verkehrsunfall:
Ein Verkehrsunfall ereignet sich schnell, insbesondere in einem Ballungszentrum wie dem Ruhrgebiet. Nahezu jeder Autofahrer hat schon einmal erlebt oder beobachtet, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt oder ein Rotlicht nicht beachtet hat und es so zu einem Unfall gekommen ist. Sofort schießen den Unfallbeteiligten viele Fragen in den Kopf:
Wer hat Schuld? Wie bekomme ich Ersatz für meine Reparaturkosten? Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen? Wie wird der Wertverlust ausgeglichen, den mein Auto durch den Unfall erlitten hat? Wer bezahlt den Gutachter? Kann ich Schmerzensgeld verlangen?
Bei Verkehrsunfällen gilt grundsätzlich folgendes: Wer den Verkehrsunfall verursacht, muss dem Unfallopfer alle Schäden komplett ersetzen. Das gilt auch für die Kosten der rechtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Doch immer mehr KfZ-Haftpflichtversicherungen versuchen die Ansprüche drastisch zu kürzen. Rechtsanwalt Norbert Schäfer hat in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eine große Anzahl an Verkehrsunfällen erfolgreich abgeschlossen. Er sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen können und scheut sich auch nicht bei unberechtigten Kürzungen den Klageweg zu beschreiten.
Bußgeldverfahren:
Geschwindigkeitsmessgeräte, ob Radar, Lichtschranken oder Laser, stehen heute fast an jeder Straßenecke. Es gibt kaum einen Autofahrer, der noch nie von einem „Blitzer“ erfasst worden ist. Doch gutachterliche Stellungnahmen belegen, dass eine Vielzahl der in Deutschland vorgenommen Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sind. Einige der behördlich eingesetzten Messverfahren sind sogar insgesamt zweifelhaft.
Autofahrer sollten ein Bußgeld oder Fahrverbot daher nicht ungeprüft hinnehmen. Ein Rechtsanwalt kann bei der Behörde Akteneinsicht nehmen und nachfolgend Bußgeldescheide aus der Welt schaffen. Das gilt auch für Bußgeldverfahren wegen Fahrens über eine rote Ampel oder wegen Mobiltelefonnutzung am Steuer. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, kennt Rechtsanwalt Schäfer die gängigen Messverfahren und weiß, gegen welche Bußgeldbescheide es sich lohnt, anzugehen.
Sollten Sie weitere Informationen über die Höhe des Bußgeldes, die Dauer eines eventuellen Fahrverbot und die Anzahl der Punkte wünschen, können Sie gerne den Bußgeldrechner des Deutschen Anwaltvereins DAV verwenden.
Verkehrsstrafverfahren:
Der Ablauf bei Verkehrsstrafverfahren ist fast immer gleich: Sie bekommen ein Schreiben der Polizei, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Gleichzeitig werden Sie entweder zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen oder es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu äußern.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Auch müssen Sie sich nicht schriftlich zu äußern – und Sie sollten das auch nicht tun. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen. Doch eins sollten Sie bei einem Verkehrsstrafverfahren gegen Sie auf jeden Fall sofort unternehmen: Sie sollten Einsicht in die Ermittlungsakte bekommen, damit Sie genau wissen, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und welche Beweismittel vorhanden sind. Um diese Akteneinsicht zu erhalten, müssen Sie einen Rechtsanwalts mit ihrer Vertretung beauftragen.
Fahrverbot:
Der Bußgeldkatalog sieht bei bestimmten Verkehrsverstössen ein Fahrverbot vor. Abhängig vom Bezirk des Oberlandsgerichts in dem der Verstoss begangen wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die realistische Möglichkeit, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Dazu empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der für Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt und in der mündlichen Verhandlung eine entsprechende richterliche Entscheidung herbeiführt. Dieser Schritt lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie zur Ausübung Ihres Berufes auf den Führerschein angewiesen sind. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht kann Schäfer prüfen, ob diese Möglichkeit auch in Ihrem konkreten Fall besteht.
Auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach Entziehung der Fahrerlaubnis kann Ihnen Rechtsanwalt Schäfer helfen. Wer sicher sein will, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um die mehrstündige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt – zu bestehen, sollte vorher den Rat eines Verkehrsrechtsexperten einholen.
Fahrzeugkauf:
Wer kennt nicht die Freude über eine neues- oder ein neues gebrauchtes Fahrzeugs. Doch sowohl beim Neuwagenkauf als auch beim Gebrauchtwagen kauf treten gelegentlich Probleme auf, die dieser Freude ein jähes Ende bereiten und zudem ein erhebliches finanzielles Risiko mit sich bringen.
Viele Gebrauchtwagenhändler haben zu Recht einen zweifelhaften Ruf und zahllose Autokäufer erleben Jahr für Jahr böse Überraschungen beim Autokauf. Verschwiegene Unfallschäden, zurückgestellte Kilometerstände und andere schwerwiegende Mängel treten oft erst eine gewisse Zeit nach dem Kauf zu Tage. Beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Wenn der Verkäufer absichtlich einen Mangel verschweigt oder eine Eigenschaft zusichert, die das Fahrzeug dann doch nicht aufweist, kann der Käufer sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei anderen Mängeln gilt bei Gebrauchtwagenhändlern in der Regel eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr. Deshalb sollten Sie möglichst innerhalb dieser Frist von einem Anwalt alle Ihre Ansprüche überprüfen lassen, wenn Sie nach einem Kauf, Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen.