Neben den einzelnen Leistungen sind die Ehescheidung und das Sorgerecht zwei wichtige Schwerpunkte der Kanzlei.

Damit bei einer Scheidung die Interessen beider Partner gleichermaßen berücksichtigt und vor allem auch alle Voraussetzungen erfüllt werden können, sollten Sie die Vereinbarung immer von einem Fachmann aufsetzen lassen. Heißt: Nicht jeder muss zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen, es reicht auch schon ein einziger Anwalt aus, um die wichtigen Formalitäten zu erledigen.
Norbert Schäfer hat eine langjährige Erfahrung in streitigen und auch einvernehmlichen Scheidungen.
Außerdem führt er ebenso Ehescheidungen durch, die nach einem ausländischen Recht ausgeführt werden müssen. Auch beim Sorgerecht unterstützt der Anwalt, wo er kann, damit Väter nicht vom Sorgerecht für ihr Kind ausgeschlossen werden. Schließt eine Mutter den Vater grundsätzlich von der gemeinsamen Sorge aus, kann dieser beim Familiengericht einen Antrag stellen.
Dabei spielt es keine Rolle, seit wann das Sorgerecht verweigert wird und wie alt das Kind ist. Die Grenze ist grundsätzlich immer die Volljährigkeit.

Sie möchten einen Termin mit der Kanzlei vereinbaren? Dann rufen Sie noch heute an oder schicken Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Angelegenheiten.
Norbert Schäfer Rechtsanwalt freut sich darauf Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren Rechtsfragen zu unterstützen.