Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder einen Anhörungsbogen bekommen und fragen sich, wie läuft das Bußgeldverfahren nun ab? Das Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie das Bußgeldverfahren offiziell heißt, kann verwirrend sein und wirft viele Fragen auf. Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Als Ihr Anwalt Norbert Schäfer in Castrop-Rauxel möchte ich Ihnen hier einen klaren Überblick über den Ablauf eines Bußgeldverfahrens, Ihre Rechte und Möglichkeiten geben.
Direkt zur wichtigsten Frage: Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt? Die wichtigste Frist beträgt nur 14 Tage (zwei Wochen) nach Zustellung für einen Einspruch! Handeln Sie schnell, um keine Rechte zu verlieren. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.
Inhaltsübersicht
- Was ist ein Bußgeldverfahren überhaupt? (Definition & Abgrenzung)
- Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab? (Die Phasen im Überblick)
- Der Anhörungsbogen und der Zeugenfragebogen: Was muss ich tun?
- Der Bußgeldbescheid: Inhalt, Prüfung & die wichtige Einspruchsfrist
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: Wann ist das sinnvoll und wie geht das?
- Was passiert nach dem Einspruch? (Zwischenverfahren & Gericht)
- Ihre Rechte im Bußgeldverfahren
- Was kostet ein Bußgeldverfahren? (Kosten & Anwaltsgebühren)
- Verjährung: Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Verstoß?
- Brauche ich einen Anwalt im Bußgeldverfahren?
- Häufige Fragen (FAQ)
- Fazit: Ihr nächster Schritt mit mir, Anwalt Norbert Schäfer
1. Was ist ein Bußgeldverfahren überhaupt? (Definition & Abgrenzung)
Ein Bußgeldverfahren ist ein staatliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Im Gegensatz zu Straftaten, die im Strafverfahren verfolgt werden, handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um leichtere Rechtsverstöße. Das Ziel ist es, den Betroffenen durch eine Geldbuße (Bußgeld) und ggf. Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot zur Einhaltung der Rechtsordnung anzuhalten. Die gesetzliche Grundlage bildet hauptsächlich das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), aber auch Spezialgesetze wie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sind relevant.
Geahndet werden typischerweise:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren, Rotlichtverstoß, Abstand nicht eingehalten, Handy am Steuer)
- Ruhestörung
- Falschparken (hier oft nur Verwarnungsgeld, eine Vorstufe zum Bußgeld)
- Verstöße gegen Meldepflichten
2. Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab? (Die Phasen im Überblick)
Ein Bußgeldverfahren folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sich in mehrere Phasen unterteilt:
- Schematischer Ablauf eines Bußgeldverfahrens
- Ermittlungsverfahren (Vorverfahren):
- Die zuständige Verwaltungsbehörde (oft als Bußgeldbehörde oder Bußgeldstelle bezeichnet, z. B. Polizei, Ordnungsamt) erfährt von einer möglichen Ordnungswidrigkeit. Sie prüft den Sachverhalt und ermittelt den verantwortlichen Betroffenen (oft der Fahrer eines Fahrzeugs).
- Anhörung im Bußgeldverfahren:
- Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich zum Vorwurf zu äußern. Dies geschieht meist durch Zusendung eines Anhörungsbogens oder eines Zeugenfragebogens.
- Wichtig: Sie sind nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Angaben zur Sache sind freiwillig!
- Erlass des Bußgeldbescheides:
- Hält die Behörde den Vorwurf für begründet, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser wird dem Betroffenen förmlich zugestellt.
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (wenn fristgerecht):
- Ist der Betroffene nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch als Rechtsmittel einlegen.
- Zwischenverfahren (nach Einspruch):
- Die Bußgeldbehörde prüft den Einspruch. Hält sie ihn für unbegründet, gibt sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab.
- Hauptverfahren (Gerichtliches Verfahren):
- Das Amtsgericht prüft den Fall. Es kann das Verfahren einstellen oder eine Hauptverhandlung ansetzen. Am Ende steht ein Urteil oder eine Einstellung. Gegen das Urteil ist unter Umständen die Rechtsbeschwerde möglich.
- Rechtskraft:
- Ohne (fristgerechten) Einspruch oder nach Abschluss des Verfahrens wird der Bescheid oder das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar.
Phase | Kurzbeschreibung | Wer ist primär zuständig? |
---|---|---|
Ermittlungsverfahren | Behörde prüft den Vorfall und ermittelt den Verantwortlichen. | Bußgeldbehörde |
Anhörung | Betroffener erhält Möglichkeit zur Stellungnahme (z.B. Anhörungsbogen). | Bußgeldbehörde |
Erlass Bußgeldbescheid | Behörde stellt den Bescheid förmlich zu, wenn Vorwurf begründet ist. | Bußgeldbehörde |
Einspruch | Betroffener legt Rechtsmittel ein (Frist: 14 Tage!). | Betroffener |
Zwischenverfahren | Behörde prüft Einspruch, gibt ggf. an Staatsanwaltschaft/Gericht ab. | Bußgeldbehörde |
Hauptverfahren | Gericht prüft Fall, setzt ggf. Hauptverhandlung an, entscheidet. | Amtsgericht |
Rechtskraft | Bescheid/Urteil wird endgültig und vollstreckbar. | – (Verfahrensabschluss) |
3. Der Anhörungsbogen und der Zeugenfragebogen: Was muss ich tun?
Haben Sie einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen erhalten? Das bedeutet, die Behörde ermittelt.
- Anhörungsbogen: Geht an den vermuteten Täter.
- Angaben zur Person: Pflicht! Name, Adresse etc. korrekt angeben (§ 111 OWiG).
- Angaben zur Sache: Freiwillig! Aussage verweigern ist Ihr Recht.
- Ausfüllen: Bevor Sie Angaben zum Vorfall machen, überlegen Sie genau oder holen Sie Rechtsrat ein.
- Zeugenfragebogen: Geht oft an den Halter eines Fahrzeugs, wenn unklar ist, wer gefahren ist.
- Als Zeuge besteht grundsätzlich Aussagepflicht, außer bei Zeugnisverweigerungsrecht (Angehörige) oder Selbstbelastungsgefahr.
- Angaben zur Person des Fahrers müssen gemacht werden, wenn bekannt und zumutbar (ansonsten droht ggf. eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO).
Tipp: Gerade beim Zeugenfragebogen ist Vorsicht geboten. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie den Bogen ausfüllen. Ich prüfe Ihre Rechte und Pflichten.
Der Bußgeldbescheid: Inhalt, Prüfung & die wichtige Einspruchsfrist
Der Bußgeldbescheid ist das zentrale Dokument. Prüfen Sie ihn sorgfältig!
- Inhalt: Angaben zur Person, Tatvorwurf, Beweismittel, Geldbuße, Nebenfolgen (Punkte, Fahrverbot), Rechtsbehelfsbelehrung. Die Höhe der Sanktionen richtet sich oft nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
- Formfehler: Können den Bescheid angreifbar machen.
- Zustellung: Achten Sie auf das Datum der Zustellung (gelber Umschlag!). Ab diesem Tag läuft die Frist!
DEFINITION: Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage (genau: zwei Wochen) nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen. Wird die Frist von 2 Wochen versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.
Erfahrungsgemäß sind Bußgeldbescheide oft fehlerhaft! Messfehler, Formfehler, unklare Beweise oder Verjährung können zur Einstellung des Verfahrens führen. Eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt wie mich lohnt sich.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: Wann ist das sinnvoll und wie geht das?
Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Sinnvoll kann er sein bei:
- Zweifeln an der Tatbegehung oder den Beweisen.
- Formfehlern im Bescheid.
- Bereits eingetretener Verjährung.
- Drohendem Fahrverbot oder Punkten.
Vorteile eines Einspruchs:
- Chance auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch.
- Möglichkeit, ein Fahrverbot abzuwenden oder umzuwandeln.
- Vermeidung von Punkten in Flensburg.
- Aufdeckung von Fehlern im Verfahren.
Nachteile/Risiken eines Einspruchs:
- Verfahren kann länger dauern.
- Zusätzliche Kosten können entstehen (Gerichtskosten, Anwaltskosten), wenn der Einspruch erfolglos bleibt.
- In seltenen Fällen kann das Gericht im Urteil eine höhere Strafe festsetzen als im ursprünglichen Bescheid (Verböserungsverbot gilt nur eingeschränkt).
Wie legt man dagegen Einspruch ein?
- Form: Schriftlich (Brief, Fax) oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine E-Mail reicht oft nicht aus, es sei denn, die Behörde bietet einen sicheren Weg (z.B. De-Mail) an.
- Frist: Unbedingt die 14-Tage-Frist (2 Wochen ab Zustellung) beachten!
- Inhalt: Aktenzeichen angeben, klarstellen, dass Einspruch eingelegt wird. Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Ich übernehme das für Sie! Als Ihr Anwalt lege ich fristgerecht Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht und prüfe die Erfolgsaussichten.
Was passiert nach dem Einspruch? (Zwischenverfahren & Gericht)
Nach Ihrem Einspruch prüft die Bußgeldbehörde erneut.
- Möglichkeit 1: Einstellung.
- Möglichkeit 2: Abgabe an die Staatsanwaltschaft/Gericht.
Im gerichtlichen Verfahren entscheidet ein Richter. Das Gericht kann eine Hauptverhandlung ansetzen oder per Beschluss entscheiden. Mögliche Ausgänge: Freispruch, Verurteilung, Einstellung.
Ihre Rechte im Bußgeldverfahren
Als Betroffener haben Sie wichtige Rechte:
- Recht auf rechtliches Gehör (Anhörung)
- Aussageverweigerungsrecht (Sie müssen keine Angaben zur Sache machen)
- Recht auf Akteneinsicht (umfassend meist nur über einen Anwalt wie mich)
- Recht auf einen Verteidiger
- Recht auf Einspruch (Rechtsmittel)
Was kostet ein Bußgeldverfahren? (Kosten & Anwaltsgebühren)
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Geldbuße / Bußgeld und Nebenfolgen.
- Gebühren und Auslagen der Behörde/des Gerichts (§ 107 OWiG).
- Anwaltskosten (meine Kosten nach RVG oder Vereinbarung).
Wer trägt die Kosten?
- Bei Einstellung im Vorverfahren: Meist die Staatskasse.
- Bei erfolgreichem Einspruch (Freispruch/Einstellung durch Gericht): Die Staatskasse trägt die notwendigen Auslagen des Betroffenen, einschließlich der Anwaltskosten nach RVG.
- Bei erfolglosem Einspruch (Verurteilung): Der Betroffene trägt das Bußgeld, die Verfahrenskosten und seine eigenen Anwaltskosten.
- Bei Einspruchsrücknahme: Der Betroffene trägt die bis dahin entstandenen Kosten.
- Rechtsschutzversicherung: Klärt oft die Kostenübernahme. Ich helfe Ihnen dabei.
Verjährung: Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Verstoß?
Wann verjährt ein Verstoß? Man unterscheidet:
- Verfolgungsverjährung: Die Verjährungsfrist, innerhalb derer die Behörde handeln muss.
- Regelfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: 3 Monate ab Tattag (§ 26 Abs. 3 StVG).
- Ausnahme (Alkohol/Drogen): Länger.
- Unterbrechung: Die Frist kann unterbrochen werden (z.B. durch Anordnung der Anhörung, Erlass des Bußgeldbescheides). Die Prüfung erfordert oft Akteneinsicht.
Vollstreckungsverjährung: Frist zur Eintreibung des rechtskräftigen Bußgeldes (meist 3 oder 5 Jahre, § 34 OWiG).
Brauche ich einen Anwalt im Bußgeldverfahren?
Nicht jedes Bußgeldverfahren erfordert zwingend einen Anwalt. Ich bin jedoch dringend zu empfehlen, wenn:
- Ein Fahrverbot droht.
- Punkte eingetragen werden sollen.
- Das Bußgeld hoch ist.
- Sie Zweifel haben oder den Verstoß bestreiten.
- Sie Akteneinsicht benötigen.
- Sie einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen erhalten haben und unsicher sind.
- Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
„Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich die typischen Fallstricke und Fehlerquellen in Bußgeldverfahren. Ich prüfe Ihren Fall genau, berate Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten und kämpfe für Ihre Rechte – oft lässt sich ein Fahrverbot abwenden oder ein Bußgeld reduzieren.“ – Norbert Schäfer, Ihr Anwalt in Castrop-Rauxel
Häufige Fragen (FAQ) zum Bußgeldverfahren
- Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Der Anhörungsbogen geht an den Beschuldigten. Nur Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht. Der Zeugenfragebogen geht an mögliche Zeugen (oft Halter eines Fahrzeugs). Als Zeuge besteht grundsätzlich Aussagepflicht (mit Ausnahmen). - Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren insgesamt?
Das ist sehr unterschiedlich. Ohne Einspruch dauert es meist wenige Wochen. Mit Einspruch und Gerichtsverfahren kann es sich über mehrere Monate oder länger hinziehen. - Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist von zwei Wochen verpasse?
Dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Nur bei unverschuldeter Versäumnis ist ggf. „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ möglich (strenge Voraussetzungen!). - Kann ich meinen Einspruch auch wieder zurücknehmen?
Ja, ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, solange noch keine gerichtliche Entscheidung ergangen ist. Sie tragen dann die bis dahin entstandenen Kosten. - Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Verkehrsrechtsschutz-Policen ist die Verteidigung abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie mich – ich stelle gerne eine Deckungsanfrage. - Lohnt sich ein Anwalt auch bei niedrigem Bußgeld?
Das kommt darauf an. Wenn Punkte oder Fahrverbot drohen oder Sie Fehler vermuten, kann es sich lohnen. Ich berate Sie transparent über Kosten und Nutzen. - Was kann ich, Anwalt Norbert Schäfer, konkret für Sie tun?
Ich prüfe Ihren Bescheid/Anhörungsbogen, lege Einspruch ein, beantrage Akteneinsicht, prüfe auf Fehler/Verjährung, entwickle eine Strategie, vertrete Sie vor Behörden/Gericht und kläre die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.
Ihr Anwalt für Bußgeldverfahren: Norbert Schäfer
Ein Bußgeldverfahren sollte ernst genommen werden. Die Einspruchsfrist von nur zwei Wochen nach Zustellung ist entscheidend. Fehlerhafte Bescheide sind häufig.
Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihren Fall, berate Sie zu den Infos zum Bußgeldverfahren und kämpfe für Ihre Rechte.
Handeln Sie jetzt, bevor die Frist abläuft!
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