Anwalt für Familienrecht in Datteln, Norbert Schäfer Rechtsanwalt
Familienrechtliche Angelegenheiten treffen Menschen in persönlichen Ausnahmesituationen. Ob Scheidung, Sorgerechtsstreit oder Fragen zum Kindesunterhalt, Rechtsanwalt Norbert Schäfer begleitet Sie sachkundig und einfühlsam durch den gesamten Prozess. Die Kanzlei in Castrop-Rauxel liegt rund 10 Kilometer von Datteln entfernt und ist über die A2 sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Familienrecht in Datteln: Leistungen im Überblick
- Ehescheidung, einvernehmlich und streitig
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
- Schutz vor häuslicher Gewalt
- Vaterschaftsanfechtungen
Rechtsanwalt Norbert Schäfer übernimmt für seine Mandanten aus Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick sämtliche Familienrechtsangelegenheiten – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Regelung vor dem Amtsgericht Datteln oder dem zuständigen Familiengericht.
Rechtsschutzversicherung: Direkte Abrechnung durch die Kanzlei
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kommuniziert die Kanzlei direkt mit dem Versicherer. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Sie müssen keine Formulare ausfüllen oder Kostenvorschüsse leisten. Norbert Schäfer klärt die Deckung mit Ihrer Versicherung und rechnet unmittelbar ab.
Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Verfahrens. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechtsanwalt Schäfer erläutert Ihnen bereits im ersten Gespräch, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Erfolgsaussichten Ihr Fall hat. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen Sie gemeinsam, welche Honorarvereinbarung für Sie passend ist.
Sie haben eine dringende Rechtsfrage? Rufen Sie jetzt an – die Kanzlei meldet sich am selben Werktag bei Ihnen zurück.
02305 3588 655Scheidung und Sorgerecht in Datteln: empathisch und erfahren
Das Wichtigste auf einen Blick- Erfahrung mit einvernehmlichen und streitigen Scheidungen seit über zehn Jahren
- Auch Scheidungen nach ausländischem Recht werden bearbeitet
- Beim Sorgerecht unterstützt Rechtsanwalt Schäfer Väter und Mütter gleichermaßen
- Transparente Kommunikation zu Kosten und Erfolgsaussichten von Beginn an
Scheidung und Sorgerecht berühren die persönlichsten Lebensbereiche. Norbert Schäfer erklärt Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge verständlich – ohne Juristendeutsch, ohne unnötige Paragrafenketten.
Gemäß § 1565 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) setzt eine Scheidung das Scheitern der Ehe voraus, das nach einem Trennungsjahr vermutet wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein einziger Rechtsanwalt. Dieser stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht und arbeitet die Scheidungsfolgenvereinbarung für beide Partner aus. Norbert Schäfer übernimmt diese Aufgabe mit juristischer Sorgfalt.
Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Mandanten den Zeitaufwand: Ein streitiges Scheidungsverfahren dauert vor dem Amtsgericht häufig mehrere Monate bis über ein Jahr. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich oft deutlich schneller abschließen. Rechtsanwalt Schäfer nennt Ihnen gleich zu Beginn eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall.
Beim Sorgerecht gilt: Wird ein Vater von der gemeinsamen Sorge ausgeschlossen, kann er beim Familiengericht einen Antrag stellen. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Die Grenze ist die Volljährigkeit. Norbert Schäfer kennt diese Verfahren aus jahrelanger Praxis und begleitet seine Mandanten mit dem nötigen Einfühlungsvermögen durch alle Schritte.
Wann ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll?
Eine außergerichtliche Einigung ist sinnvoll, wenn beide Seiten zu einem sachlichen Gespräch bereit sind. Rechtsanwalt Schäfer prüft zunächst, ob sich Streitpunkte zu Unterhalt, Umgangsrecht oder Vermögensaufteilung ohne Gerichtsverfahren lösen lassen. Gelingt das, spart es Zeit und Kosten für beide Seiten. Scheitert die außergerichtliche Einigung, vertritt er seine Mandanten konsequent vor dem Familiengericht – Mitglied im Deutschen Anwaltverein DAV ist er seit Jahren.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Ihr Anwalt für Familienrecht in Datteln
Schildern Sie Ihr Anliegen. Rechtsanwalt Norbert Schäfer nimmt sich Zeit für Ihre Situation und informiert Sie offen über die realistischen Chancen und anfallenden Kosten Ihres Falls.
Bahnhofstr. 69, 44575 Castrop-Rauxel
Telefon: 02305 3588 655
E-Mail: kanzlei@anwalt-castrop.de
Bürozeiten: Mo.–Do. 09:00–17:00 Uhr | Fr. 09:00–13:00 Uhr
Häufige Fragen zum Familienrecht in Datteln
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht in Datteln?
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht in Datteln?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Verfahrens. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechtsanwalt Norbert Schäfer informiert Sie im Beratungsgespräch transparent über die voraussichtlichen Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei die direkte Abrechnung mit Ihrem Versicherer – ohne Mehraufwand für Sie.
Wann brauche ich einen Anwalt für Familienrecht?
Wann brauche ich einen Anwalt für Familienrecht?
Beim Scheidungsantrag vor dem Familiengericht ist anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist die frühzeitige Beratung auch bei Streitigkeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht oder Unterhaltsregelungen – damit Ihre Interessen von Beginn an gewahrt werden. Wer erst im laufenden Verfahren einen Anwalt einschaltet, gibt oft Verhandlungsspielraum auf.
Betreut Rechtsanwalt Schäfer auch Mandanten aus Datteln?
Betreut Rechtsanwalt Schäfer auch Mandanten aus Datteln?
Ja. Die Kanzlei in Castrop-Rauxel liegt rund 10 Kilometer von Datteln entfernt und ist für Mandanten aus Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick gut erreichbar. Termine lassen sich unkompliziert telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Kann ich mich ohne eigenen Anwalt scheiden lassen?
Kann ich mich ohne eigenen Anwalt scheiden lassen?
Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht ein einziger Rechtsanwalt. Dieser stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht und arbeitet die Scheidungsfolgenvereinbarung für beide Partner aus. Norbert Schäfer übernimmt diese Aufgabe und sorgt dafür, dass die Vereinbarung alle gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt. Keine anwaltliche Vertretung ist hingegen möglich, wenn Sie das Verfahren komplett ohne Anwalt führen möchten – das lässt die Zivilprozessordnung beim Scheidungsverfahren nicht zu.