Anwalt für Familienrecht in Dortmund-Bövinghausen: Norbert Schäfer Rechtsanwalt

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut grundsätzlich meist Mandanten mit Rechtsfragen zum Verkehrsrecht, Familienrecht, Ausländerrecht und Strafrecht. Das Ziel jeder Fallbearbeitung ist es, die juristischen Probleme so unkompliziert und schnell wie möglich zu lösen. Während der Bearbeitung ist es Norbert Schäfer besonders wichtig, Sie immer auf dem neuesten Stand der Angelegenheiten zu halten. Denn Transparenz ist ein wichtiger Schlüssel für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Bei jedem Fall wird mit Leidenschaft und Hingabe bis zum Schluss für Ihren Rechtsanspruch gekämpft. Norbert Schäfer, Ihr Rechtsanwalt Castrop-Rauxel und Umgebung, besucht regelmäßig Fortbildungen und Seminare, um eine kompetente Beratung und ein breit aufgestelltes Leistungsspektrum zu bieten.

Ihr Anwalt für Familienrecht

Norbert Schäfer Rechtsanwalt in Castrop-Rauxel nahe Dortmund-Bövinghausen befasst sich seit mehr als 10 Jahren mit der Fallbearbeitung jeglicher Familienrechtsangelegenheiten. Dabei kümmert er sich um Sorgerechtsfrage, Vaterschaftsanfechtung, Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Schutz vor häuslicher Gewalt sowie Ehegatten- und Kindesunterhalt. Neben der langjährigen juristischen Erfahrung verfügt der Rechtsanwalt außerdem über das nötige Einfühlungsvermögen, wenn es um solch private Rechtsfragen geht. Einzelne Bereiche rund um Familienrechtsangelegenheiten im Überblick:

Ehescheidung: Bei einer gemeinsamen Scheidungsfolgenvereinbarung sollten die Interessen beider Parteien gleichermaßen berücksichtigt und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Aus diesem Grund ist es immer empfehlenswert, den Fall von einem Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Falls Sie sich einvernehmlich trennen, können die Formalitäten auch nur durch einen einzigen Anwalt für Familienrecht erledigt werden. Norbert Schäfer Rechtsanwalt hat zahlreiche Erfahrungen in einvernehmlichen, aber auch streitigen Ehescheidungen.

Sorgerecht: Seit dem Jahr 2010 kann auf Antrag eines Elternteils beiden Eltern des Kindes das Sorgerecht gemeinsam übertragen werden. Natürlich immer im Hinblick auf das Kindeswohl. Heißt, Väter, die beispielsweise keine Zustimmung der Mutter für ein gemeinsames Sorgerecht erhalten haben, können diesen Antrag beim Familiengericht stellen. Dabei ist es egal, wann die Sorge verweigert wurde oder wie alt das Kind ist. Generell zählt als Grenze immer die Volljährigkeit.

Vaterschaftstest: Sind Zweifel an der Vaterschaft vorhanden, müssen diese vor dem Familiengericht glaubhaft gemacht werden. Zur Aufhebung oder Abänderung einer Vaterschaft muss ein Antrag durch den Rechtsanwalt gestellt werden.

Umgangsrecht: Dies ist das Recht des Kindes grundsätzlich zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Durch seine langjährige Gerichtserfahrung im Bereich Umgangsrecht, ist der Rechtsanwalt in Castrop-Rauxel bei Dortmund-Bövinghausen in der Lage ideale Umgangsregelungen für alle Beteiligten zu finden, die auch auf lange Sicht praktikabel sind.

Sie haben wichtige Rechtsfragen zum Sorgerecht oder einer Ehescheidung? Dann rufen Sie noch heute bei Norbert Schäfer an und vereinbaren Sie ein erstes Gespräch!